EU-Parlament will ein Jahr Aufschub

Eine erneute Verschiebung der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) wird immer wahrscheinlicher. Nach dem Rat hat sich das Europaparlament am Mittwoch (26.11.) ebenfalls für eine Fristverschiebung um zwölf Monate ausgesprochen. Jetzt müssen beide Co-Gesetzgeber zusammen mit der EU-Kommission im Trilog eine Einigung herbeiführen. Hier drängt die Zeit. Die bisherige Fassung des Gesetzes muss bereits ab dem 30. Dezember angewendet werden. Dies gilt zumindest dann, wenn bis dahin keine überarbeitete Version oder zumindest eine Verschiebung rechtskräftig beschlossen worden ist.
Im Einzelnen will das Parlament, dass große Unternehmen und Händler die Verpflichtungen dieser Verordnung also erst ab dem 30. Dezember 2026, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027 erfüllen müssen. Die Hoffnung: Durch die zusätzliche Frist soll ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden. Gleiches gilt für Meldungen zu den Sorgfaltspflichten über das IT-System der EU-Kommission. Laut der Brüsseler Behörde soll es bis zuletzt technische Störungen bei der Anwendung gegeben haben.
Vereinfachungen bei Meldepflichten
Darüber hinaus plädiert eine Mehrheit im Plenum für weitere Vereinfachungen. So sind die Abgeordneten der Ansicht, dass die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung bei den Unternehmen liegen sollte, die das betreffende Produkt als Erste auf dem EU-Markt einführen. Nicht zur Rechenschaft gezogen werden sollten dagegen Unternehmen und Händler, die etwaige Produkte im Anschluss vermarkten.
Weitere Verwaltungsvereinfachungen wollen die Volksvertreter für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den Weg bringen. Anders als die Kommission fordert das Parlament, dass künftig nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgegeben werden muss. Die EU-Kommission hatte vor Kurzem noch eine jährliche vereinfachte Anmeldung im IT-System für Primärerzeuger vorgeschlagen.
Darüber hinaus wollen die Europaabgeordneten eine Überprüfung der Vereinfachungen bis zum 30. April 2026. Damit sollen die Auswirkungen des Gesetzes und der Verwaltungsaufwand bewertet werden.
Hansen hat bei der EUDR eine Vorgeschichte
Die EUDR wurde im April 2023 vom Parlament verabschiedet. Verhandlungsführer aufseiten des Europaparlaments war der heutige EU-Agrarkommissar und damalige Luxemburger EVP-Abgeordnete Christophe Hansen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu dämpfen. Konkret soll etwa die Nutzung von Erzeugnissen in der EU unterbunden werden, die mit Entwaldung im Zusammenhang stehen. Im Einzelnen geht es dabei unter anderem um Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk, Holzkohle, außerdem um Lebendrinder sowie Rindfleisch. AgE



