Zum Hauptinhalt springen
Login
Login

Start für Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren zum Agrardiesel ist eröffnet. Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag (9.10.) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Regelungen zur vollständigen Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Die erforderlichen Änderungen des Energiesteuergesetzes sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Enthalten sind die Regelungen zum Agrardiesel im Entwurf für ein "Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften", den das Bundeskabinett Mitte September beschlossen hatte. Danach sollen land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab 2026 erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel erstattet bekommen. Die Ampelkoalition hatte 2024 beschlossen, die steuerliche Begünstigung des in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzten Diesels in drei Schritten auslaufen zu lassen. Begründet wurde die Entscheidung mit notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt. Der Agrardiesel schlägt für den Bund mit Mindereinnahmen von jährlich rund 430 Mio. Euro zu Buche.

Die politische Entscheidung der Ampelspitzen Anfang Dezember 2023 hatte maßgeblich die bundesweiten Bauerndemonstrationen im Winter 23/24 ausgelöst. CDU, CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Ampelbeschluss rückgängig zu machen und die Vergünstigung wieder vollständig einzuführen. AgE