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Ressorts geben grünes Licht

Die Stoffstrombilanzverordnung wird aufgehoben. Das Bundeskabinett wird aller Voraussicht nach am kommenden Dienstag (24.6.) der vom Agrarressort dazu vorgelegten Verordnung zustimmen. Die beiden Verfassungsressorts haben grünes Licht gegeben. Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium prüfen, ob Gesetzesvorhaben in Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Die "Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung" ist als sogenannte Ministerverordnung angelegt. Sie bedarf daher nicht der Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages. CDU, CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Stoffstrombilanz abzuschaffen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, bezeichnete die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung als einen wichtigen Schritt in Sachen Bürokratieabbau, den der Berufsstand ausdrücklich begrüße. Allerdings gelte dies nur, "wenn die Streichung ersatzlos bleibt", so Krüsken am Mittwoch (18.6.) gegenüber AGRA Europe. Deutschland habe sich 2018 ohne europarechtliche Grundlage für diese Bilanz "an die Spitze des Bürokratieaufbaus in Europa gesetzt". Dringend erforderlich sei es jetzt, Vereinfachungen für wasserschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten zu schaffen, betonte der Generalsekretär. Das sei im Koalitionsvertrag vorgesehen und werde von der EU-Kommission im Sinne von mehr Verursachergerechtigkeit akzeptiert.

Umwelthilfe will Rechtsmittel prüfen

Kritik kam von Umweltverbänden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warf Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vor, er wolle im Hauruckverfahren die Stoffstrombilanzverordnung und damit ein wesentliches Element des deutschen Düngerechtes streichen. Die DUH hält das Verfahren ohne Einbeziehung von Bundestag und Bundesrat für rechtswidrig. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner warf Rainer vor, er wolle "auf rechtlich fragwürdigem Weg das deutsche Düngerecht entkernen und den Gewässerschutz opfern". Ohne eine wirksame Stoffstrombilanz könnten die Verursacher für Belastungen nicht ermittelt werden. Die Einhaltung von Grenzwerten etwa für Nitrat im Grundwasser werde somit noch unwahrscheinlicher. "Wir werden alle rechtlichen Mittel prüfen, um den Gewässerschutz und das europäische Umweltrecht zu verteidigen", kündigte der DUH-Geschäftsführer an.

"Es braucht dringend ein nationales Düngerecht, das die Verursacher von Nitratüberschüssen in die Pflicht nimmt", erklärte die Geschäftsführerin Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Verena Graichen. Die geplante Aufhebung der Stoffstrombilanz und "jegliches Streichen von einzelbetrieblicher Verantwortung" seien jedoch genau das falsche Zeichen. Eine besser verteilte Tierhaltung mit weniger Tieren und Ställen, gekoppelt mit einer ambitionierten Pestizidreduktion seien wichtige Schritte hin zum Schutz der Ressource Wasser. Unumgänglich sei zudem, besonders gefährliche Pflanzenschutzmittel zu verbieten, um die Auswirkungen auf Ökosysteme zu begrenzen. AgE