Produkte weiter vermarktbar
Beim Auftreten des neuen Orthobunyavirus gibt es keine Restriktionen in der Vermarktung von Produkten wie zum Beispiel Fleisch und Milch. Anders sieht es bei Tiertransporten aus. Auch hier gibt es zwar keine krankheitsspezifischen Einschränkungen. Grundsätzlich dürfen aber Tiere aus Beständen mit klinischen Anzeichen einer Krankheit in Baden-Württemberg nicht verbracht werden, um die Infektion nicht zu verschleppen. Das hat ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart auf Anfrage von AGRA Europe am Donnerstag (6.8.) mitgeteilt.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte das neue Virus kürzlich in Baden-Württemberg und damit erstmals in Deutschland nachgewiesen. Zudem war der Erreger in den zurückliegenden Wochen in Frankreich und der Schweiz gefunden worden. Das bislang nicht näher charakterisierte Orthobunyavirus gehört zu den Viren der Simbu-Serogruppe, die vor allem in Afrika, Asien und Australien vorkommen.
Risiko für Feten unklar
Es wird durch Gnitzen insbesondere auf Wiederkäuer übertragen und löst laut dem FLI in erster Linie Fieber, Durchfall und bei Milchkühen einen Rückgang der Milchleistung aus. Die Symptome ähneln denen des Schmallenberg-Virus. Sie sind bei erwachsenen Tieren meist mild. Noch ist aber unklar, ob es zu Schädigungen von Feten und in der Folge Aborten kommen kann. Außerdem untersucht das Institut ein mögliches zoonotisches Potenzial des Virus.
Impfstoffe wären möglich
Im Arbeitsprogramm des FLI stehen außerdem die vollständige Charakterisierung des Erregers, die epidemiologische Nachverfolgung der Fälle sowie die Anpassung und Entwicklung spezifischer diagnostischer Verfahren. In den kommenden Wochen werde sich zeigen, wie rasch sich das Virus ausbreite, welche Tierarten besonders betroffen seien und mit welchen klinischen Folgen gerechnet werden müsse. Gegen Orthobunyaviren können dem FLI zufolge Impfstoffe entwickelt werden. AgE
