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Handelsausschuss ist einverstanden

Der Handelsausschuss im Europaparlament hat dem rechtlichen Rahmen für die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA zugestimmt. Mit großer Mehrheit votierte das Gremium am Dienstag (2.6.) für die vor Kurzem gefundene Übereinkunft zwischen Rat, EU-Kommission und Europaparlament. Damit hat die EU-Volksvertretung einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung des EU-US-Deals vollzogen. Nun müssen noch das Europaparlament als Ganzes sowie der Rat ihr Plazet erteilen.

 

Vertrauen auf Trump?

 

Das Rahmenabkommen soll als Grundlage für den weiteren Dialog mit den USA dienen. Es sollen neue Zollspiralen verhindert und bestehende Zölle reduziert werden. Bei gemeinsamen Herausforderungen soll enger zusammengearbeitet werden. Ob sich US-Präsident Donald Trump auch daran hält, stehe auf einem anderen Blatt, heißt es aus mehreren Abgeordnetenbüros.

 

Im Einzelnen geht es um zwei Gesetze. Eine Verordnung ist wesentlich umfangreicher und wird deshalb auch als Hauptverordnung betitelt. Diese soll die verbleibenden Zölle auf US-Industriegüter beseitigen und den amerikanischen Herstellern und Erzeugern einen bevorzugten Marktzugang gewähren. Profitieren sollen unter anderem nicht als sensibel bewertete Agrarprodukte sowie bestimmte Meeresfrüchte. Der zweite Gesetzestext konzentriert sich auf die Verlängerung der Zollaussetzung für US-Hummerimporte. Eingeschlossen sind verarbeitete Hummer.

 

In der Hauptverordnung werden sogenannte Sonnenscheinklauseln eingeführt. Im Klartext: Der zentrale Rechtsakt über Einfuhren von Industrie- und Agrarprodukten läuft am 31. Dezember 2029 aus. Vor diesem Datum wird die Europäische Kommission eine umfassende Bewertung der Auswirkungen des Abkommens sowie der Veränderungen der Handelsmuster mit Drittländern vornehmen. Die Geltungsdauer der Verordnung kann auf Vorschlag der Kommission verlängert werden.

 

Schutzmechanismus gegen ein Ausscheren der USA

 

Außerdem verständigten sich die Gesetzgeber auf einen Schutzmechanismus für den Fall, dass die den USA gewährten Zollpräferenzen zu einem Anstieg der Einfuhren führen und der heimischen Wirtschaft, einschließlich des Agrarsektors, ernsthaften Schaden zuzufügen drohen. Die Kommission kann zudem von sich aus oder auf der Grundlage von Informationen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder des Europäischen Parlaments eine Untersuchung einleiten. Darüber hinaus wird die Brüsseler Behörde dem Parlament und dem Rat vierteljährlich über Veränderungen des Handelsvolumens und -wertes im Rahmen des Abkommens berichten.

 

Über eine verstärkte Ausstiegsklausel können die Zollpräferenzen auch ausgesetzt werden, wenn die USA die Bedenken der Union hinsichtlich der zollrechtlichen Behandlung von Exporten der EU, die bis zum 24. Februar 2026 von der pauschalen Zollobergrenze von 15% profitierten, nicht ausräumen.

 

Zweifel bleiben

 

Da die Vereinigten Staaten unmittelbar nach der politischen Übereinkunft im August letzten Jahres über 407 Produktkategorien in die Liste der zollpflichtigen Stahl- und Aluminiumderivate aufgenommen haben, war man jetzt auf europäischer Seite der Ansicht, weitere Schutzmechanismen einführen zu müssen.

 

Die Kommission kann nun die Zollpräferenzen aussetzen, wenn die USA bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin einen Zollsatz von über 15% auf Stahl- und Aluminiumderivate aus der EU erheben. Darüber hinaus wird die Kommission dem Europaparlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2026 über die zollrechtliche Behandlung von Stahl- und Aluminiumderivaten Bericht erstatten müssen.

 

Hummer-Deal um ein halbes Jahrzehnt verlängert

 

Bezüglich des Rahmens für den Handel mit Hummern einigten sich Parlament und Rat auf eine fünfjährige Verlängerung der zollfreien Einfuhr der Zehnfußkrebse bis zum 31. Juli 2030. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. August 2025. AgE