Fast in trockenen Tüchern

Das Vereinfachungspaket zur aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist so gut wie beschlossen. Die Landwirte können zeitnah auf Erleichterungen hoffen. Das Europaparlament hat der jüngst getroffenen politischen Übereinkunft mit dem Rat und der EU-Kommission am Dienstag (16.12.) zugestimmt; somit fehlt nur noch die formelle Zustimmung der Mitgliedstaaten. Die neuen Regelungen treten einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft; dies soll in Kürze erfolgen. Dann können die vereinfachten Regeln bereits 2026 vollumfänglich angewendet werden.
Konkret wird es für Ökolandwirte eine "Green-by-Definition-Regelung" geben. Das bedeutet, dass Flächen eines landwirtschaftlichen Ökobetriebes in den Augen der EU automatisch als weitgehend in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) gelten. Eingeschlossen sind auch Umstellungsflächen. Allerdings können EU-Staaten diese Vereinfachung optional begrenzen. Ökologisch wirtschaftende Betriebe müssten dann zumindest für einen Teil der GLÖZ-Regeln weiterhin Nachweise erbringen.
Vereinfachung beim Dauergrünland
Darüber hinaus sind Vereinfachungen bei GLÖZ 1 - also dem Schutz von Dauergrünland - geplant. Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerland gelten, sollen diesen Status behalten können, selbst wenn sie nicht gepflügt, gegrubbt oder neu eingesät werden. Bisher war es erforderlich, Ackerland alle fünf Jahre umzubrechen, damit es diesen Status behält.
Kleinlandwirte sollen zukünftig mehr Geld von der EU erhalten können. Parlament und Rat einigten sich zudem darauf, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 3.000 Euro jährlicher finanzieller Unterstützung gefördert werden können. Die EU-Kommission hat ursprünglich 2.500 Euro vorgeschlagen. Zusätzlich ist eine einmalige Investitionshilfe von bis zu 75.000 Euro vorgesehen, statt der zunächst vorgeschlagenen 50.000 Euro. Darüber hinaus sollen Landwirte zukünftig maximal einer offiziellen Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr unterzogen werden. AgE



