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EU tritt auf der Stelle

Die Lebensmittelverluste in der Europäischen Union bleiben auf einem hohen Niveau. Wie aus den jüngsten Zahlen des Statistisches Amts der EU (Eurostat) hervorgeht, wanderten 2023 pro Person durchschnittlich 130 Kilogramm in die Tonne. Insgesamt fielen in der Gemeinschaft 58,2 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle an. Das entsprach einem marginalen Anstieg von 0,7% gegenüber 2022.

Laut Eurostat beinhaltet die Statistik sowohl essbare als auch nicht essbare Teile. Nicht zum Verzehr geeignete Reste wie etwa Knochen oder Schalen werden mit erfasst.

Mit Verlusten von 131 Kilogramm im Jahr 2023 lag Deutschland fast genau im Mittelfeld der EU. Ähnlich sieht es bei Österreich mit 130 Kilogramm sowie Estland mit 131 Kilogramm aus. Das höchste Aufkommen an Lebensmittelabfällen hatte 2023 wie schon im Vorjahr Zypern, zuletzt mit 286 Kilogramm je Einwohner. Zu den weiteren Spitzenreitern gehörten Dänemark und Griechenland mit 261 Kilogramm beziehungsweise 201 Kilogramm pro Kopf. Am wenigsten verschwenderisch waren 2023 Slowenien und Ungarn, wo pro Person lediglich 78 Kilogramm beziehungsweise 88 Kilogramm in den Müll wanderten.

Hauptverursacher immer noch Privathaushalte

Mehr als die Hälfte aller Lebensmittelabfälle in der EU - nämlich 69 Kilogramm je Einwohner beziehungsweise 53% - entfiel auch im jüngsten Berichtsjahr auf private Haushalte. Die restlichen 47% waren Abfälle, die in der Lebensmittelversorgungskette entstanden sind: 19% beziehungsweise 24 Kilogramm durch die Herstellung von Lebensmitteln und Getränken. Der Anteil der Verluste in Restaurants und Gastronomiebetrieben lag bei 11% respektive 14 Kilogramm pro Einwohner. Die Verlustmenge in der Primärproduktion lag 2023 bei 12 Kilogramm je Einwohner und dementsprechend bei einem Anteil von 10%. Rund 8% oder 10 Kilogramm der Lebensmittelverluste entfielen auf den Einzelhandel und andere Bereiche des Lebensmittelvertriebs.

Erst am Donnerstag (16.10.) hat die EU-Kommission die Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie angenommen. Darin ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten bis Ende 2030 Lebensmittelabfälle in der Verarbeitung und Herstellung um 10% sowie um 30% pro Kopf im Handel, in Restaurants und in Privathaushalten reduzieren sollen. Als Referenz wird der durchschnittliche Ausschuss im Zeitraum 2021 bis 2023 angesetzt. Lebensmittelverluste in der landwirtschaftlichen Produktion sind von der Regelung explizit ausgenommen. AgE