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Entlastungen passieren Bundesrat

Die Agrardieselrückerstattung wird ab kommendem Jahr wieder 21,48 Cent je Liter Kraftstoff betragen. Der Bundesrat hat am Freitag (19.12.) gegen die entsprechende Gesetzesänderung keinen Einspruch eingelegt. Enthalten war dies in einer Änderung des Energiesteuergesetzes, die der Bundestag am 6. November in einer namentlichen Abstimmung beschlossen hatte. Die damit einhergehende Entlastung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wurde von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber umgehend begrüßt: "Die heimische Landwirtschaft wird damit gestärkt und auf europäischer Ebene wieder konkurrenzfähig."

Bürokratieabbau bei der Agrarstatistik

Auch beim Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Mit dem Gesetz wird unter anderem eingeführt, dass die Bodennutzungshaupterhebung zukünftig auf der Basis von Verwaltungs- und Registerdaten durchgeführt wird. Das ist eines der agrarrelevanten Vorhaben, die in der kürzlich von Bund und Ländern beschlossenen "Föderalen Modernisierungsagenda" enthalten sind. Vorrangig soll damit Bürokratie abgebaut werden.

TAM-Meldungen nur noch jährlich

Ebenfalls bürokratische Erleichterungen sollen die Änderungen am Tierarzneimittelgesetz und dem Apothekengesetz bringen, die von der Länderkammer in derselben Sitzung gebilligt wurden. Tierhalter müssen demnach die Anwendung von Arzneimitteln künftig nur noch einmal jährlich melden. Bisher war die sogenannte TAM-Meldung im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept in einem halbjährlichen Turnus vorgeschrieben. Allerdings werden künftig auch Antibiotikaverbrauchsdaten von bisher nicht erfassten, der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten erhoben, um unionsrechtliche Vorgaben zu erfüllen. AgE