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Entlastung beim Agrardiesel

Der angekündigte Politikwechsel findet noch keinen Niederschlag im aktuellen Agrarhaushalt. Der vom Bundeskabinett am Dienstag (24.2.) beschlossene Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 entspricht bei den vorgesehenen Ausgaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums weitgehend der Vorlage der Ampelregierung vom vergangenen Jahr. Eine Ausnahme bildet der Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV), der erstmals nach längerer Zeit wieder aufgestockt werden soll, und zwar um 20 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro. Damit sollen Kosten abgedeckt werden, die aufgrund der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit entstehen. Die Mittel werden aus der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) umgeschichtet.

Nicht aus dem Etat des Bundeslandwirtschaftsministeriums, sondern aus dem Gesamthaushalt soll die Wiedereinführung der Agrardieselvergünstigung finanziert werden. Die rund 430 Mio. Euro schlagen im Einzelplan 60, "Allgemeine Finanzverwaltung", zu Buche. Agrarminister Alois Rainer sieht in der Agrardieselentscheidung "ein klares Signal an unsere Land- und Forstwirte, wir haben verstanden!" Mit der vollständigen Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent sorge die Bundesregierung für eine dauerhafte finanzielle Entlastung und stärke damit die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Der CSU-Politiker wertet dies als Beleg für den Kurswechsel in der Landwirtschaftspolitik, den er versprochen habe.

Kontinuität im Haushalt 25

Mit einem Gesamtvolumen von rund 6,9 Mrd. Euro liegen die Ausgaben im Einzelplan 10 in etwa auf dem Niveau des ersten Regierungsentwurfs. Für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) sind wie bei der Vorgängerregierung 907 Mio. Euro vorgesehen. Dieses Niveau soll auch in den kommenden Jahren fortgeschrieben bleiben. Keine Veränderungen gibt es zudem bei Einzeltiteln wie der Förderung Nachwachsender Rohstoffe mit 80,2 Mio. Euro, dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung mit 41 Mio. Euro oder dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau mit 40 Mio. Euro. Für das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung sind im Entwurf für dieses Jahr 200 Mio. Euro eingestellt.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass dem Agrarressort jedes Jahr in einer Größenordnung von rund 20 Mio. Euro Mittel für Digitalisierung und Forschung aus dem Sondervermögen des Bundes zuteil werden. Von der Verstärkung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) aus Mitteln des Sondervermögens profitieren dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge alle Ressorts, die Programme im KTF haben. Im Bereich des Agrarressorts betrifft das insbesondere die GAK-Förderung für den Wald. Die soll nach Ministeriumsangaben ab 2026 um 10 Mio. Euro auf 110 Mio. Euro erhöht werden. Hinzu kommen Aufstockungen in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr für die laufenden KTF-Programme des Ressorts wie etwa das Energieeffizienzprogramm.

Politikwechsel im Haushalt 26

Der Deutsche Bauernverband (DBV) setzt nun auf den Bundeshaushalt 2026. Der angekündigte Politikwechsel müsse spätestens darin zum Ausdruck kommen, forderte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Die gelte nicht zuletzt für den Umbau der Tierhaltung. Dafür seien "mindestens 1,5 Mrd. Euro im Jahr" notwendig. Auch in der GAK müsse der Bund künftig dringend notwendige Investitionsimpulse setzen. Im Sondervermögen "Infrastruktur" müssten das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse und die ländliche Infrastruktur ausdrücklich als Förderbereiche adressiert werden. Den Entwurf für dem Bundeshaushalt 2026 will die Bundesregierung bereits am 30. Juli 2025 beschließen.

Lob bekam Minister Rainer vom Koalitionspartner. Die zuständige SPD-Berichterstatterin im Haushaltsausschuss des Bundestages, Esther Dilcher, begrüßte ausdrücklich die Wiederaufstockung des LUV-Bundeszuschusses im Ressortentwurf für 2025. Das sei "ein erstes positives Signal der Koalition an die landwirtschaftlichen Betriebe", so die SPD-Politikerin. Auch der DBV und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) äußerten sich zufrieden. Damit könnten Beitragssteigerungen infolge der neuen Berufskrankheit vermieden werden. AgE