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Wolf kommt ins Jagdgesetz

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer uns sein für Umweltthemen zuständiger Kabinettskollege Carsten Schneider haben sich auf Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren verständigt. So soll der Wolf ins Bundesjagdgesetz (BJagdG)aufgenommen werden, teilten die Ministerien am Freitagabend (7.11) gemeinsam mit. Zugleich soll der präventive Herdenschutz künftig eine größere Rolle spielen. Laut den Ressortangaben sollen die Bundesländer künftig die Möglichkeit erhalten, in Regionen mit einer hohen Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einzurichten.

Wo die Raubtiere Herdenschutzmaßnahmen überwinden, sollen sie laut den beiden Bundesressorts leichter rechtssicher entnommen werden können. Weiter verständigten sich Rainer und Schneider darauf, dass Wölfe auch zur Vermeidung von Weidetierrissen entnommen werden dürfen, wo Weidegebiete nicht zumutbar mit präventiven Herdenschutzmaßnahmen geschützt werden können, etwa in der alpinen Region oder an der Küste. So sollen die Bundesländer künftig die Möglichkeit bekommen, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch eine Entnahme der Wölfe sicherzustellen.

Gesprächsbedarf gibt es offenkundig bei der Finanzierung der Herdenschutzmaßnahmen. Aktuell werden sie über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) finanziert. Die beiden Ressortchefs wollen diese Regelung mit dem Ziel überprüfen, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erreichen. Weitere Einzelheiten nannten sie aber nicht.

Nach fünf Jahren soll der Bundestag einen Bericht erhalten, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben. Außerdem soll es einen runden Tisch mit Vertretern beider Ministerien, der Bundesländer sowie der Umwelt- und der Jagdverbände geben, der bis Ende 2026 Ergebnisse zum "Wald-Wild-Konflikt" vorlegt.

Rainer betonte, dass mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz Rechtssicherheit geschaffen werde und es künftig klare, praxistaugliche Regeln gebe. Auch werde dafür gesorgt, dass zielgenau dort reagiert werden könne, wo Herdenschutz mit Zäunen an seine Grenzen stoße, etwa in der alpinen Region. "Wir stehen an der Seite der Weidetierhalter - mit klaren Regeln, praktischen Lösungen und echter Wertschätzung für ihre Arbeit", unterstrich der Bundeslandwirtschaftsminister.

Schneider wiederum will ein Auge darauf haben, ob per Bestandsmanagement wirklich Konflikte mit dem Wolf entschärft werden. "Richtschnur bleibt dabei der günstige Erhaltungszustand des Wolfes, so geben uns das die EU-Regeln vor", hob der Minister hervor. Er machte in dem Zusammenhang deutlich, dass es nicht darum gehe, den Wolf zu vertreiben, sondern um einen gangbaren Weg, friedlich mit ihm zu leben.

Mitte Oktober hatte die Bundesregierung den "günstigen Erhaltungszustand" des Wolfes für die atlantische und für die kontinentale Region nach Brüssel gemeldet. Damit liegen die Voraussetzungen vor, um den Ländern in Regionen mit einem guten Erhaltungszustand die Gelegenheit für die Einführung eines regionalen Wolfsmanagements zu geben. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz ist dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Bereits Anfang des Jahres war der Wolf von "streng geschützt" auf "geschützt" in der Berner Konvention herabgestuft worden. AgE

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