Gefahr im Verzug

Agrar- und Umweltpolitiker aus den Reihen der SPD werfen dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) Untätigkeit in der Düngepolitik vor. Sie fordern Ressortchef Alois Rainer unverzüglich zum Handeln auf. In einem gemeinsamen Schreiben an Rainer verweisen die drei SPD-Landesagrarminister Dr. Till Backhaus, Hanka Mittelstädt und Petra Berg sowie Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Armin Willingmann auf den Beginn der Düngesaison am 1. Februar. Sie warnen vor einer drohenden Rechtsunsicherheit für Landwirte und Behörden in Folge des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Ausweisung der Roten Gebiete. Um dem zu begegnen, müsse Minister Rainer umgehend eine Übergangsverordnung erlassen, auf deren Grundlage die Länder rechtswirksam Rote Gebiete ausweisen könnten. "Sollte das BMLEH dem Vorschlag nicht bis zum 1. Februar 2026 folgen und weiterhin auf Zeit spielen, schadet das sowohl den Landwirtinnen und Landwirten als auch der Umwelt", heißt es in dem Schreiben.
Den Ressortchefs zufolge ermöglicht §15 Absatz 3 des Düngegesetzes dem Bundeslandwirtschaftwirtschaftsministerium, eine sechs Monate gültige Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, wenn "Gefahr im Verzuge" ist. Dies sei hier der Fall, weil ohne eine angepasste Ermächtigungsgrundlage für die Gebietsausweisung die Landesverordnungen gerichtlich für unwirksam erklärt würden. Damit hätte der Vollzug der strengeren Anforderungen in den bisher ausgewiesenen Roten Gebieten keine Gültigkeit mehr. Infolgedessen könne es zu einem deutlichen Anstieg der Nährstoffzufuhr auf den Flächen und zu höheren Nährstoffeinträgen ins Grund- und Oberflächenwasser kommen. Daneben bestehe auch die Gefahr, dass die Europäische Kommission erneut Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie einleite.
Zeit für Verursachergerechtigkeit und Planungssicherheit
"Wichtig ist jetzt kurz vor Beginn der Düngesaison, den Landwirten klare Regeln an die Hand zu geben, wie sie düngen dürfen", erklärte der Staatssekretär vom Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, am Freitag (30.1.). Daher gelte es, sehr schnell mit Pragmatismus den Übergang bis zur Weiterentwicklung des Düngerechts zu gestalten. Dafür setze sich das Bundesumweltministerium zusammen mit den Ländern ein. Sein Haus sei bereit, konstruktiv und kurzfristig eine rechtssichere Lösung für die bevorstehenden Düngesaison mitzutragen, betonte der Staatssekretär. Damit gewinne man zugleich die notwendige Zeit, um das Düngerecht gemeinsam so weiterzuentwickeln, "dass unser Wasser sauber bleibt und unsere Landwirtschaft endlich Verursachergerechtigkeit und Planungssicherheit bekommt".
Während das BMLEH eigenen Angaben zufolge die seit dem 26. Januar vorliegende Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zu seiner Entscheidung vom Oktober 2025 nach wie vor prüft, scheint die Sache für das Umweltressort klar: Laut Flasbarth hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die strengeren Düngeregeln in den Roten Gebieten für den Schutz des Wassers zwar angemessen sind. Die Methode zur Ausweisung der Roten Gebiete müsse aber in einer Rechtsverordnung und nicht in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift geregelt werden. Der Göttinger Agrarrechtler Prof. José Martínez hatte unlängst gegenüber AGRA Europe erklärt, dass mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts "ein rechtsstaatlich nicht hinnehmbarer Schwebezustand" entstanden sei. Der könne nur dadurch beendet werden, dass der Bundesgesetzgeber schnellstmöglich tätig werde. AgE



