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Branche begrüßt Fristverschiebung

Das vom Bundestag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist in der Branche auf Zuspruch gestoßen. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) begrüßten im Nachgang unisono die damit einhergehende Verlängerung der Frist für die Umsetzung der Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026. Laut DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh wäre die ursprünglich geplante Frist "schlichtweg nicht möglich gewesen".

Gleichzeitig mahnten alle Verbände weitere Anpassungen am Gesetz an. Für die ISN ist entscheidend, "dass das Gesetz erst dann in den Einsatz kommt, wenn es auch praxistauglich ist". Es sei wichtig, die gewonnene Zeit zu nutzen, um "Webfehler" zu korrigieren, darin waren sich alle einig. Unter anderem drängen die Verbände auf eine bundesweit einheitliche Auslegung des Gesetzes, um zusätzlichen Bürokratieaufwand in den Betrieben zu vermeiden.

Der DRV will zusätzlichen Registrierungsaufwand und die Nachweispflicht gestrichen sehen. Auch das sogenannte "Downgrading" muss dem Raiffeisenverband zufolge im neuen Gesetz vorgesehen werden, damit Ware, die hohen Tierwohlstandards entspricht, aber nicht entsprechend vermarktet werden kann, in einer niedrigeren Haltungsstufe abgesetzt werden kann.

Zudem sehen die Branchenverbände insbesondere bei der Wettbewerbsgleichheit noch Änderungsbedarf. Heimische Ware dürfe gegenüber den nicht kennzeichnungspflichtigen Importen nicht benachteiligt werden. So forderte Weseloh, dass eine Kennzeichnungspflicht auch für Importware gelten müsse. Für den BRS ist jedoch die Ausweitung der EU-weiten Herkunftskennzeichnung wichtiger als die Haltungskennzeichnung. Verbraucher sollten ein Recht darauf haben, sich über die Herkunft eines Produkts in allen Absatzwegen zu informieren. AgE