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Noch keine Einigung in Sicht

Von einer Einigung über eine Regionalisierung des Düngerechts ist die Bundesregierung offenbar noch ein ganzes Stück entfernt. In einem Schreiben an seinen Amtskollegen im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH), Prof. Markus Schick, hat Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth seine Bedenken gegen Teile des Regionalisierungsmodells dargelegt. Inakzeptabel sei insbesondere die von Baden-Württemberg entwickelte Variante 1 mit der Beibehaltung von Roten Gebieten, aber weitreichenden Befreiungsmöglichkeiten für die Betriebe.

 

Eine Regionalisierung mit der Wahlmöglichkeit für die Länder habe EU-rechtlich allenfalls dann eine Chance auf Akzeptanz, wenn die zur Auswahl stehenden Varianten gleichwertig sind, stellt Flasbarth in dem Schreiben von Mitte September klar. Sie müssten in gleicher Weise sicherstellen, dass die Ziele der EU-Nitratrichtlinie zuverlässig erreicht werden. Dem Bundesumweltministerium zufolge ist das bei den vorgelegten Varianten nicht durchgängig der Fall.

 

Laut Flasbarth weicht der Vorschlag aus Baden-Württemberg zur Ausweisung von Roten Gebieten "erheblich und zulasten des Gewässerschutzes" von der bisherigen Gebietsausweisung und den darin geltenden anspruchsvollen Düngevorgaben ab. Flasbarth erinnert an die damaligen Verhandlungen der Bundesregierung mit der EU-Kommission. Eine Voraussetzung für die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens sei gewesen, dass für die belasteten Gebiete strenge Düngeregeln gelten. "Diese Regelungen sind aus Gründen des Gewässerschutzes auch weiterhin unverzichtbar", betont der Staatssekretär. 

 

Rückenwind für Varianten 2 und 3

 

Deutlich positiver als den Baden-Württemberg-Vorschlag bewertet das Umweltressort das ursprünglich von Bayern entwickelte Modell, hinter das sich inzwischen auch Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gestellt haben. Der als Variante 2 diskutierte Vorschlag verzichtet auf die Ausweisung von Roten Gebieten und sieht stattdessen vor, eine gesamtbetriebliche Obergrenze für Stickstoff und Phosphor einzuführen.

 

Als besonders geeignet gilt im Bundesumweltministerium (BMUKN) die Vorlage aus dem Agrarressort. Sie kommt ebenfalls ohne Rote Gebiete aus, setzt aber auf die flächendeckende Einführung zielgerichteter Maßnahmen zum Gewässerschutz. Dazu zählen neue Stickstoffbedarfswerte, etwa für Mais und Gemüse, eine Überprüfung der Anrechnungsfaktoren bei der Düngebedarfsermittlung, eine Reduzierung der Stickstoffdüngung im Herbst sowie eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg N pro Hektar für organische Düngung.

 

Neben Defiziten vor allem bei Variante 1 sieht das Umweltministerium auch grundsätzlichen Klärungsbedarf im Zusammenhang mit der Regionalisierung. Beispielsweise stellten sich Fragen, wie der Umgang mit Betrieben geregelt werden soll, deren Flächen in unterschiedlichen Bundesländern liegen und in diesen Ländern unterschiedliche Varianten gelten.

 

In vertieften fachlichen Austausch eintreten

 

Flasbarth bezweifelt, dass die Details kurzfristig zu klären sind und zügig eine politische Einigung zu erreichen ist. Spätestens bis zum Beginn der Düngesaison 2027 müsse jedoch Rechtssicherheit für einen wirksamen Gewässerschutz herrschen. "Weitere zeitliche Verzögerungen erhöhen das Risiko einer Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland", warnt der Staatssekretär. Sein Haus sei daher bereit, in einen vertieften fachlichen Austausch untereinander und mit der Europäischen Kommission einzutreten. 

 

Die Zuständigkeit in der Düngepolitik ist zwischen den Ministerien geteilt. Während das BMLEH bei den fachlichen Aspekten des Düngerechts federführend ist, hat im Zusammenhang mit der EU-Nitratrichtlinie und deren Einhaltung das BMUKN den Hut auf. Die Agrarministerkonferenz hatte sich vergangene Woche in Würzburg hinter den Regionalisierungsansatz gestellt und das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgefordert, die notwendigen Gespräche mit dem Bundesumweltministerium, der EU-Kommission sowie Verbänden zu führen. AgE