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EuRH: Die Marktmacht leidet

Die Marktmacht der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse gegenüber dem Handel bleibt begrenzt. Das zeigt ein am Dienstag (15.9.) veröffentlichter Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH). Die Förderung der Europäischen Union verbessere zwar Rentabilität und Verhandlungsposition der Betriebe, so das Fazit der Prüfer. Gegenüber großen Einzelhändlern blieben die Organisationen in den meisten Mitgliedstaaten dennoch unterlegen.

 

Die Zahl der organisierten Obst- und Gemüseerzeuger ist dem EuRH zufolge von 312.823 im Jahr 2012 auf 191.310 im Jahr 2023 gesunken, ein Rückgang von 39%. Der Organisationsgrad des Sektors stieg zunächst von 43,6% im Jahr 2012 auf 48,4% im Jahr 2017, ist seitdem aber wieder rückläufig. 2023 lag er bei nur noch 41,9% und damit unter dem Ausgangswert von 2012.

 

Nur in Belgien und den Niederlanden erreichten Erzeugerorganisationen laut den Prüfern genügend wirtschaftliches Gewicht für "Verhandlungen auf Augenhöhe". Dem EU-Rechnungshof zufolge vermarkten die vier größten Organisationen in Belgien 63% der landesweiten Obst- und Gemüseproduktion im Gesamtwert von 1,9 Mrd. Euro. In den Niederlanden sind es nach dem Bericht immerhin noch 54% einer 4,6 Mrd. Euro schweren Erzeugung. Zum Vergleich: In Deutschland bündeln die vier größten Verbünde laut dem EuRH nur 11% der auf 6,2 Mrd. Euro geschätzten Produktion. Die Folge: Ohne größere, schlagkräftigere Zusammenschlüsse wird das Ungleichgewicht gegenüber dem Handel in den meisten EU-Ländern nach Einschätzung der Rechnungsprüfer bestehen bleiben.

 

Große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

 

Dem Prüfbericht zufolge variiert der Organisationsgrad innerhalb der EU stark: von 0,8% in Slowenien bis 86% in Dänemark. Historische und kulturelle Gründe sollen das nur teilweise erklären. Die Prüfer verweisen zusätzlich auf Unterschiede im Engagement der nationalen Behörden und uneinheitliche Förderregeln. Eine Plattform für die EU-weite Abstimmung fehle bislang, moniert der EuRH.

 

Politik seit 1996 kaum verändert

 

Die Kommission habe die Ursachen zwar erkannt, aber nicht ausreichend gehandelt, kritisiert der Rechnungshof. Die Politik sei seit 1996 kaum verändert worden. "Erzeugerorganisationen sollen Landwirten dabei helfen, mit großen Abnehmern auf Augenhöhe zu verhandeln und die Verbraucher mit einer breiten Auswahl an Obst und Gemüse zu versorgen", erklärte die für die Prüfung zuständige EuRH-Prüferin Keit Pentus-Rosimannus. Dafür müssten die Vorschriften einfacher, die Unterstützung der EU-Länder einheitlicher und die Mitgliedschaft attraktiver werden.

 

Drei Empfehlungen an die EU-Kommission

 

Der Rechnungshof empfiehlt der Europäischen Kommission drei Schritte. Erstens: Bis März 2027 soll sie den Austausch zwischen den EU-Ländern über ihre nationalen Anerkennungskriterien voranbringen. Zweitens: Bis Dezember 2027 soll sie Empfehlungen vorlegen, wie der Eintritt in eine Erzeugerorganisation lohnender gestaltet werden kann, ohne den Binnenmarkt zu verzerren. Drittens: Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll sie einen einheitlichen, nach Zielen gestaffelten Kofinanzierungssatz für die Förderung der Organisationen vorschlagen und ihn von festen Ausgabenvorgaben lösen.

 

Jetzt der Zeitpunkt für eine neue Finanzierung

 

Gemäß dem EuRH haben die Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in der Gemeinschaft jährlich Fördermittel von rund 1 Mrd. Euro erhalten. Damit hätten die Betriebe ihre Maschinen modernisiert und die Produktion automatisiert. Auch Energie- und Wasserverbrauch seien gesunken. Zudem seien Qualitätszertifikate, Verpackung, Logistik und Marketing finanziert worden.

 

Da aktuell in der EU über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) verhandelt wird, ist nun aus Sicht der Prüfer der "richtige Zeitpunkt", die EU-Förderung für den Sektor neu auszurichten. AgE